Gutschrift¶
Eine Gutschrift korrigiert eine Rechnung oder eine Abschlagsrechnung zugunsten des Kunden. In ERP² ist sie ein Storno des kompletten Belegs, keine Teilgutschrift.
Eine Gutschrift erstellen¶
- Verkauf → Gutschrift.
- Belegnummer eintragen oder auswählen: RG öffnet die Liste der Rechnungen, AR die der Abschlagsrechnungen. Kunde und Anschrift werden zur Kontrolle angezeigt.
- Stornieren.
Dabei passiert dreierlei:
- Der Beleg wird storniert.
- Eine Gutschrift über den Belegbetrag entsteht.
- Die mit der Rechnung verbundenen Lieferscheine werden wieder freigegeben – du kannst aus ihnen also erneut eine Rechnung erzeugen. Ebenso werden die in der Rechnung verrechneten Abschläge wieder frei.
Beim Storno einer Abschlagsrechnung entfällt beides: Sie hat weder Mengen abgerufen noch Abschläge verrechnet.
Der übliche Weg bei einem Fehler in der Rechnung
Rechnung stornieren (Gutschrift erzeugen), den freigegebenen Lieferschein korrigieren und daraus eine neue, korrekte Rechnung erstellen. So bleibt die Nummernfolge lückenlos und der Vorgang nachvollziehbar.
Verrechnete Abschlagsrechnungen
Eine Abschlagsrechnung, die bereits in einer Schlussrechnung verrechnet wurde, lässt sich nicht stornieren. Storniere zuerst die Schlussrechnung – damit ist der Abschlag wieder offen – und danach den Abschlag selbst.
Nur der volle Betrag
Willst du dem Kunden nur einen Teilbetrag erstatten, ist der saubere Weg: volle Gutschrift und anschließend eine neue Rechnung über den tatsächlich geschuldeten Betrag.