Rechnung¶
Die Rechnung ist die Forderung an den Kunden. Sie entsteht aus einem Lieferschein (zu Rechnung), aus der Kartei des Kunden oder direkt über Verkauf → Rechnung.
Aufbau und Bedienung entsprechen den Grundlagen.
Werkzeugleiste¶
| Schaltfläche | Wirkung |
|---|---|
| Gesamtrabatt | Nachlass auf die Rechnungssumme. |
| Abschläge verrechnen | Offene Abschlagsrechnungen des Kunden auswählen und als Abzugspositionen einfügen. |
| Rechnung über Formular und Drucker ausgeben. | |
| als E-Mail senden | Versand als PDF. Erscheint nur bei einem bereits gespeicherten Beleg und wenn beim Kunden eine Rechnungs-E-Mail-Adresse hinterlegt ist – die allgemeine E-Mail-Adresse genügt hier nicht. |
| Interne Info | Interne Notiz. |
| Rechnung löschen | Endgültig. |
Bereits gezahlte Abschläge¶
Wurden zum Vorgang Abschlagsrechnungen gestellt, zieht die Schlussrechnung sie wieder ab:
- Entsteht die Rechnung über zu Rechnung aus dem Lieferschein, geschieht das automatisch – als Abzugsposition mit negativem Betrag und Verweis auf die Abschlagsrechnung.
- Bei einer von Hand angelegten Rechnung fehlt dieser Bezug. Nutze dort Abschläge verrechnen und wähle die passenden Belege aus.
Wird die Rechnung storniert oder gelöscht, sind die Abschläge wieder offen und können in einer neuen Rechnung verrechnet werden.
Was nach der Rechnung passiert¶
Die Rechnung ist der Übergabepunkt an die FiBu:
- Zahlt der Kunde, buchst du den Zahlungseingang. Erst dadurch gilt die Rechnung als bezahlt.
- Zahlt er nicht, erscheint sie im Mahnvorschlag.
- Hat der Kunde ein SEPA-Mandat, geht die Rechnung in den Lastschrifteinzug.
Korrigieren statt löschen¶
Eine bereits verschickte Rechnung wird nicht gelöscht und nicht verändert – sie wird storniert. Dafür gibt es die Gutschrift.
Ausnahme: Nur die zuletzt geschriebene Rechnung kann gelöscht werden. In diesem Fall wird der Lieferschein wieder freigegeben und die Rechnungsnummer im Nummernkreis zurückgesetzt. Es entstehen keine "Löcher" in der Rechnungsnummernfolge.
Zahlungsbedingung prüfen
Die Zahlungsbedingung wird aus dem Kundenstamm übernommen und bestimmt die Fälligkeit – und damit, wann die Rechnung im Mahnvorschlag auftaucht. Prüfe sie vor dem Druck.